Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt jeweils zu Anfang eines Jahres per Bescheid und basiert auf Grundlagenbescheiden des Finanzamtes. Auf die Höhe dieser Besteuerungsgrundlagen hat die Stadt Oelde keinen Einfluss. Etwaige Einwände gegen diese Grundlagenbescheide (Gewerbesteuermessbescheid) können nur beim zuständigen Finanzamt vorgetragen werden.
Anträge auf Stundung und/oder Ratenzahlung können beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern gestellt werden.