Die Festsetzung der Grundsteuer A bzw. B erfolgt jeweils zu Anfang eines Jahres per Bescheid. Ergeben sich im Laufe eines Jahres steuerrechtlich relevante Änderungen, werden die Steuern und Gebühren durch einen Änderungsbescheid angepasst.
Anträge auf Stundung und/oder Ratenzahlung können beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern gestellt werden.
Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf Grundlagenbescheiden des Finanzamtes. Auf die Höhe dieser Besteuerungsgrundlagen hat die Stadt Oelde keinen Einfluss. Etwaige Einwände der Steuerpflichtigen gegen diese Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbescheid) können nur beim Finanzamt vorgetragen werden.