Die Festsetzung der Grundsteuer A bzw. B erfolgt jeweils zu Anfang eines Jahres per Bescheid. Ergeben sich im Laufe eines Jahres steuerrechtlich relevante Änderungen, werden die Steuern und Gebühren durch einen Änderungsbescheid angepasst.
Anträge auf Stundung und/oder Ratenzahlung können beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern gestellt werden.
Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf Grundlagenbescheiden des Finanzamtes. Auf die Höhe dieser Besteuerungsgrundlagen hat die Stadt Oelde keinen Einfluss. Etwaige Einwände der Steuerpflichtigen gegen diese Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbescheid) können nur beim Finanzamt vorgetragen werden.

Grundsteuer A + B

Die Festsetzung der Grundsteuer A bzw. B erfolgt jeweils zu Anfang eines Jahres per Bescheid. Ergeben sich im Laufe eines Jahres steuerrechtlich relevante Änderungen, werden die Steuern und Gebühren durch einen Änderungsbescheid angepasst.
Anträge auf Stundung und/oder Ratenzahlung können beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern gestellt werden.
Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf Grundlagenbescheiden des Finanzamtes. Auf die Höhe dieser Besteuerungsgrundlagen hat die Stadt Oelde keinen Einfluss. Etwaige Einwände der Steuerpflichtigen gegen diese Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbescheid) können nur beim Finanzamt vorgetragen werden.

https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/532/show
Fachdienst Finanzen, Steuern und Abgaben
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-307
Fax 02522 72-460

Rita

Tigges

02522 72-310
rita.tigges@oelde.de

Natalie

Henke

321 (Rathaus, 2. Obergeschoss)

02522 72-342
grundbesitzabgaben-steuern@oelde.de

Michael

Appl

Sachbearbeitung

322 (Rathaus, 2. Obergeschoss)

02522 72-310
grundbesitzabgaben-steuern@oelde.de