Spender, die gemeinnützige Vereine unterstützen, können diese finanzielle Zuwendung u.U. steuerlich als Sonderausgaben absetzen.
Eine der Voraussetzungen des Spendenabzugs ist die Vorlage einer Spendenbescheinigung, die durch den betreffenden Verein auszustellen ist.
Der Verein, an den gespendet wird, muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ausschließliche und unmittelbare Verfolgung eines gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecks.
  • Anerkennung als besonders förderungswürdig.

Handelt es sich bei der Spende um eine Sachspende, so hat die Spendenbescheinigung Informationen über das Alter, den Zustand, den Kaufpreis, die Zugehörigkeit zu dem Betriebsvermögen des Spendenden etc. zu enthalten.

Seit dem 01.01.2000 sind alle Vereine, die ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck verfolgen, berechtigt, Spenden direkt entgegenzunehmen und die entsprechende Spendenbescheinigung auszustellen. Das Durchlaufspendenverfahren ist abgeschafft worden.

Kosten

keine