Die Stadt Oelde ist Trägerin einer Rettungswache. Sie nimmt die Aufgaben gem. §§ 6 und 9 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) wahr.
Sie hält die nach dem Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Warendorf erforderlichen Rettungsmittel und das notwendige Personal vor und führt die Einsätze (Transport von Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen) durch.

Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Oelde werden Gebühren nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtung des Rettungsdienstes der Stadt Oelde in der zurzeit gültigen Fassung erhoben.

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 7, 41 Abs. 1 lit. f GO NRW i.V.m. §§ 4, 6, 7 KAG i.V.m. §§ 6, 9 RettG NRW


Weiterhin unterhält die Stadt Oelde für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine Freiwillige Feuerwehr nach Maßgabe des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).

Die Einsätze der Feuerwehr nach § 1 Abs. 1 BHKG sind unentgeltlich, soweit in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

Für die kostenpflichtigen Leistungen der Frewilligen Feuerwehr der Stadt Oelde wird Kostenersatz nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Oelde bei Einsätzen der Feuerwehr in der zurzeit gültigen Fassung erhoben.

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 52 BHKG i.V.m. § 41 Abs. 1 lit. f GO NRW

Rettungsdienst / Krankentransport / Feuerwehr

Die Stadt Oelde ist Trägerin einer Rettungswache. Sie nimmt die Aufgaben gem. §§ 6 und 9 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) wahr.
Sie hält die nach dem Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Warendorf erforderlichen Rettungsmittel und das notwendige Personal vor und führt die Einsätze (Transport von Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen) durch.

Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Oelde werden Gebühren nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtung des Rettungsdienstes der Stadt Oelde in der zurzeit gültigen Fassung erhoben.

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 7, 41 Abs. 1 lit. f GO NRW i.V.m. §§ 4, 6, 7 KAG i.V.m. §§ 6, 9 RettG NRW


Weiterhin unterhält die Stadt Oelde für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine Freiwillige Feuerwehr nach Maßgabe des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).

Die Einsätze der Feuerwehr nach § 1 Abs. 1 BHKG sind unentgeltlich, soweit in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

Für die kostenpflichtigen Leistungen der Frewilligen Feuerwehr der Stadt Oelde wird Kostenersatz nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Oelde bei Einsätzen der Feuerwehr in der zurzeit gültigen Fassung erhoben.

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 52 BHKG i.V.m. § 41 Abs. 1 lit. f GO NRW

Feuerwehr, Krankentransport, Rettungsdienst, Kostenersatz https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/5169/show
Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-237
Fax 02522 72-460

Nicole

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Christian

Griesedieck

236 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

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