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Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Oelde stellt Anwohnerparkausweise für Straßen mit Parkraummangel aus, die es Anwohnern erlauben, trotz Haltverbot zu parken. Voraussetzung für die Ausstellung ist der Wohnsitz in der berechtigten Straße und der Besitz bzw. die regelmäßige Nutzung des Fahrzeugs durch den Anwohner. Die Ausstellung erfolgt nach Prüfung der genannten Voraussetzungen und kann über das Online-Formular in Auftrag gegeben werden..

Die Stadt Oelde, Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung, ist zuständig für die Ausstellung von Anwohnersonderparkausweisen für Straßen mit erheblichem Parkraummangel im Stadtgebiet Oelde (§ 45 Abs. 1b StVO).

Bewohnerparkausweise ermächtigen Anwohner bestimmter Straßen, ihr Fahrzeug trotz Haltverbot dort zu parken.
Um einen Anwohnerparkausweis beantragen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie in der Straße Ihren Wohnsitz haben und Halter des jeweiligen Fahrzeuges sind. Weichen Fahrzeughalter und -besitzer voneinander ab, so ist zu belegen, dass das Fahrzeug regulär durch die dort wohnende Person genutzt wird.
 
Straßen mit der Berechtigung für einen Bewohnerparkausweis:
  • Bultstraße, Hausnr. 17-40
  • Eickhoff-Lehmwall
  • Kleygarten
  • Schmale Gasse
  • Simmeriss
  • Wilhelmstraße

Weiterführende Informationen

Möchten Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen, verlängern oder ändern, steht Ihnen das Online-Formular zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass o.Ä.)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Meldebestätigung

Rechtsgrundlagen

§ 45 Abs. 1b Nummer 2a Straßenverkehrsordnung (StVO)

Kosten

  1. Ausstellen eines Parkausweises für Bewohner: 25,00 EUR
  2. Bei Änderung bzw. Verlust eines Parkausweises: 5,00 EUR