Die Stadt Oelde ist zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs hinsichtlich der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge werden durch den Außendienst des Fachdienstes Ordnungswesen registriert. Die Vorgänge werden zur weiteren Sachbearbeitung an den Innendienst übermittelt. Von dort wird dann in jedem Fall ein entsprechendes Verwarnungsgeldangebot verbunden mit einer Anhörung an den Halter des Fahrzeugs versandt.
Wird auf das Verwarngeldangebot nicht reagiert, wird nach einer Woche ein Bußgeld angeordnet.


Rechtsgrundlagen allgemein

§ 24 StVG i.V.m. §§ 12, 13, 41, 49 StVO






Parkraumüberwachung

Die Stadt Oelde ist zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs hinsichtlich der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge werden durch den Außendienst des Fachdienstes Ordnungswesen registriert. Die Vorgänge werden zur weiteren Sachbearbeitung an den Innendienst übermittelt. Von dort wird dann in jedem Fall ein entsprechendes Verwarnungsgeldangebot verbunden mit einer Anhörung an den Halter des Fahrzeugs versandt.
Wird auf das Verwarngeldangebot nicht reagiert, wird nach einer Woche ein Bußgeld angeordnet.


Rechtsgrundlagen allgemein

§ 24 StVG i.V.m. §§ 12, 13, 41, 49 StVO






Knöllchen, Knolle, Ticket, Verwarnung https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/5167/show
Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-237
Fax 02522 72-460