Parkraumüberwachung
Die Stadt Oelde ist zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs hinsichtlich der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge werden durch den Außendienst des Fachdienstes Ordnungswesen registriert. Die Vorgänge werden zur weiteren Sachbearbeitung an den Innendienst übermittelt. Von dort wird dann in jedem Fall ein entsprechendes Verwarnungsgeldangebot verbunden mit einer Anhörung an den Halter des Fahrzeugs versandt.
Wird auf das Verwarngeldangebot nicht reagiert, wird nach einer Woche ein Bußgeld angeordnet.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 24 StVG i.V.m. §§ 12, 13, 41, 49 StVO