Jubiläen der Einwohnerinnen und Einwohner von besonderer Bedeutung ehrt der Bundespräsident durch einen Glückwunsch. Der Bundespräsident gratuliert zur Vollendung des 100. Lebensjahres, des 105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag.

Ehepaaren gratuliert der Bundespräsident aus Anlass des 65., des 70. und des 75. Hochzeitstages.
Bei der Bewältigung dieser Aufgaben ist der Bundespräsident auch auf die Mitwirkung und Unterstützung der Städte und Gemeinden angewiesen. Die Behörden  übermitteln die erforderlichen Daten der Jubilare an das Bundespräsidialamt.