Zentrale Vergabestelle
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Oelde wickelt das gesamte Vergabeverfahren für alle städtischen Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von mehr als 15.000 € netto ab:
- Veröffentlichung der Vergabeunterlagen
- Entgegennahme Ihrer Angebote
- Durchführung der Eröffnungstermine
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Gern beraten wir Sie in allen Belangen des Vergabeverfahrens.
Öffentliche Ausschreibungen – Bekanntmachung
Die städtischen Ausschreibungen werden auf dem Vergabemarktplatz NRW veröffentlicht. Weiterhin erscheint der ungekürzte Veröffentlichungstext unter www.bund.de.
Diese Internetportale bieten den Unternehmen die Möglichkeit, öffentliche Ausschreibungen direkt online zu recherchieren. Zudem kann ein individueller Benachrichtigungsdienst erstellt werden, der per E-Mail über neue interessante Bekanntmachungen informiert.
Öffentliche Ausschreibungen – Unterlagen anfordern
Auf dem Vergabemarktplatz NRW können die jeweiligen Ausschreibungsunterlagen eingesehen und direkt heruntergeladen werden.
Als registriertes Unternehmen profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert
(z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen). - Sie können direkt über den Kommunikationsbereich der Vergabestelle eigene Nachrichten zukommen lassen.
- Sie können elektr. Angebote / Teilnahmeanträge abgeben, sofern diese Möglichkeit von der Vergabestelle zugelassen wurde.
Weitergehende Informationen zur Registrierung erhalten Sie hier.
Die Registrierung ist für Unternehmen kostenfrei.
Beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben/Verhandlungsvergaben
Auf dem Vergabemarktplatz NRW informieren wir Sie ferner über beschränkte Ausschreibungen sowie freihändige Vergaben / Verhandlungsvergaben mit einem Auftragswert über 15.000 €.
Eröffnungstermine
Die Angebotsöffnung erfolgt pünktlich zu der Uhrzeit, die in den Vergabeunterlagen vermerkt ist. Angebote, die zu spät eingehen, dürfen in der Regel nicht gewertet werden.
An der Submission nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) dürfen Bieter/innen bzw. deren Bevollmächtigte teilnehmen. Das Ergebnis kann auch auf Antrag schriftlich mitgeteilt werden.
Die Eröffnungstermine nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sind nicht öffentlich. Auf Antrag wird dem/der Bieter/in eines nicht berücksichtigten Angebotes der Ablehnungsgrund schriftlich mitgeteilt. Eine Bekanntgabe aller Ergebnisse lässt die UVgO nicht zu.