Zinssenkung
Menschen in die eigene vier Wände zu bringen ist erklärtes Ziel der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Das Land NRW vergibt unter bestimmten Voraussetzungen besonders zinsgünstige Darlehn zur Herstellung und zum Erwerb von selbstgenutzem Wohneigentum. Die Förderrichtlinien sehen jedoch vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden.
Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Zinsen zu senken. Hierbei wird die individuelle Einkommenssituation der dem Haushalt zugehörigen Personen berücksichtigt. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen kann die Mehrbelastung aus der Verzinsung sogar bis auf 0% p.a. gesenkt werden.
Um den Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten in NRW möglichst bedarfsgerecht begegnen zu können, gab es seit Bestehen der Wohnraumförderung immer wieder Änderungen in den Fördervorschriften, die zu unterschiedlichen Darlehensbedingungen führen.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)