Bauzustandsbesichtigungen
Während der Errichtung genehmigter Gebäude überprüft die Bauordnung, ob die Vorgaben der Baugenehmigung beachtet werden. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Rohbauabnahme sowie nach Fertigstellung des Gebäudes. Sowohl der Baubeginn wie auch die Fertigstellung sind der Bauordnung anzuzeigen.