Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Antragsberechtigt ist:
- der/die Deutsche, die im Ausland die Ehe geschlossen hat
Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei Fragen oder zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an: standesamt@oelde.de
Verfahrensablauf
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Nachbeurkundung der ausländischen Eheschließung.
Auf Wunsch werden Eheurkunden ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- ausländische Eheurkunde
- Geburtsurkunden der Ehegatten
- Identitätsnachweise der Ehegatten
- ggf. Namenserklärung/en zur Namensführung in der Ehe
Urkunden aus dem Ausland sind immer im Original mit einer deutschen Übersetzung durch ein in Deutschland anerkanntes Übersetzungsbüro vorzulegen. "Internationale Urkunden" (mehrsprachig) werden i.d.R. ohne Übersetzung anerkannt.
Das Standesamt Oelde kann die Vorlage weitere Unterlagen verlangen.
An Wen Wenden
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: standesamt@oelde.de
Kosten
Für die Nachbeurkundung der Eheschließung im Ausland berechnet das Standesamt Oelde: 40,00 €
sowie 10,00 € für die Ausstellung einer Eheurkunde