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Anerkennung im Ausland getroffener Entscheidungen in Ehesachen (ausländische Scheidungen) für den deutschen Rechtsbereich

Ausländische Entscheidungen in Ehesachen (ausländische Scheidungen) beschränken sich auf das Hoheitsgebiet des ausländischen Staates.

Eine Scheidung im Ausland muss grundsätzlich für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden, bevor sie in Deutschland Rechtskraft entfaltet.

Ihre Scheidung war im Ausland? 

Bei Fragen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Scheidung und zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an: standesamt@oelde.de

Verfahrensablauf

Das Standesamt Oelde prüft die vorgelegten Unterlagen.

In den meisten Fällen können ausländische Scheidungen durch das Standesamt Oelde für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden.

In besonderen Fällen (Länderabhängig) erfolgt die Prüfung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Erforderliche Unterlagen

Für die Prüfung ausländischer Scheidungen werden benötigt:

  • Nachweis der Ehe 
  • Nachweis der Auflösung der Ehe
  • Identitätsnachweise 

 

Hinweis: 

Urkunden aus dem Ausland sind immer im Original mit einer deutschen Übersetzung durch ein in Deutschland anerkanntes Übersetzungsbüro vorzulegen. "Internationale Urkunden" (mehrsprachig) werden i.d.R. ohne Übersetzung anerkannt.

Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies erforderlich ist.

An Wen Wenden

Bei Fragen oder zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an: standesamt@oelde.de

Kosten

Über die Kosten für die Anerkennung einer ausländischen Scheidung beraten wir Sie gerne.