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Sie möchten im Ausland heiraten und dort verlangt man ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen?

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung einer inneren Behörde des Heimatstaates, dass der Eheschließung im Ausland nach dem Heimatrecht des Verlobten kein Ehehindernis entgegensteht.

Im Ehefähigkeitszeugnis werden beide Verlobte namentlich aufgeführt.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.

Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, dessen ein Deutscher zur Eheschließung im Ausland bedarf, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Eheschließende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns: standesamt@oelde.de

Voraussetzungen

Für eine Eheschließung im Ausland kann folgenden Personen auf Antrag ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden:

  • deutschen Staatsangehörigen
  • Staatenlosen
  • heimatlosen Ausländern oder
  • ausländischen Flüchtlingen im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Verfahrensablauf

Antragstellende Personen reichen alle erforderlichen Unterlagen ein.

Nach Prüfung der Unterlagen und Feststellung der Ehefähigkeit stellt das Standesamt Oelde ein Ehefähigkeitszeugnis aus.

Nach Eheschließung im Ausland kann ein Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung beim Standesamt Oelde beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses müssen grundsätzlich die gleichen Unterlagen beim Standesamt Oelde eingereicht werden, wie zu einer Eheschließung in Deutschland:

  • Identitätsnachweise von beiden Verlobten (Pässe)
  • Meldenachweise von beiden Verlobten
  • Geburtsurkunden von beiden Verlobten
  • Nachweise über evtl. Vorehen und deren Auflösung von beiden Verlobten

Urkunden aus dem Ausland sind immer im Original mit einer deutschen Übersetzung durch ein in Deutschland anerkanntes Übersetzungsbüro vorzulegen. "Internationale Urkunden" (mehrsprachig) werden i.d.R. ohne Übersetzung anerkannt.

Das Standesamt Oelde kann die Vorlage weitere Unterlagen verlangen.

An Wen Wenden

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: standesamt@oelde.de

Kosten

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses berechnet das Standesamt Oelde: 40,00 €