BIS: Suche und Detail

Erklärungen zu Namensänderungen können beim Standesamt Oelde für folgende Fälle abgegeben (beurkundet) werden:

Geburtenregister:

  • Bestimmung / Erteilung eines Geburtsnamens für ein Kind
  • Einbenennung eines Kindes (in den neuen Ehenamen eines Elternteils)
  • Anschlusserklärungen für die Änderung von Namen eines Kindes
  • Erklärungen zur Namensänderung von minderjährigen und volljährigen Personen

 

Eheregister:

  • Bestimmung eines Ehenamens
  • Erklärungen über die Hinzufügung (Voranstellung oder Hinzufügung) eines vor der Ehe geführten Namens zum Ehenamen sowie Widerruf eines solchen Begleitnamens
  • Erklärung über die Wiederannahme eines führeren Namens nach Auflösung der Ehe

 

Für Fragen zu Namensänderungen, insbesondere zum neuen Namensrecht (ab 01.05.2025) sowie zur Terminabsprache wenden Sie Sich bitte an: standesamt@oelde.de

Für Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz ist der Kreis Warendorf, Namensänderungsbehörde, zuständig.

Verfahrensablauf

Nach Beurkundung der Namenserklärung stellt das zuständige Standesamt eine Bescheinigung über die Namensänderung oder neue Urkunden mit geänderter Namensführung aus.

Erforderliche Unterlagen

Erklärende bringen zum Termin bitte als Identitätsnachweis mit:

Personalausweis, Reisepass, oder ein sonstiger mit Lichtbild versehener amtlicher Ausweis

An Wen Wenden

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: standesamt@oelde.de

Kosten

Für Namenserklärungen berechnet das Standesamt Oelde i.d.R. 21,00 €.

Zuständige Stelle