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Unterliegt der Name einer Person dem deutschen Recht und hat die Person mehrere Vornamen, so kann - gem. § 45 a PStG - deren Reihenfolge neu bestimmt werden.

Eine Erklärung zur Vornamensortierung können Sie im Standesamt Oelde abgeben.

Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.

Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an: standesamt@oelde.de

Verfahrensablauf

Nach Beurkundung der Namenserklärung zur Vornamensortierung stellt das zuständige Standesamt eine Bescheinigung über die Namensänderung oder neue Urkunden mit geänderter Namensführung aus.

Erforderliche Unterlagen

Die erklärende Person muss als Identitätsnachweis vorlegen:

Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiger mit Lichtbild versehener amtlicher Ausweis

An Wen Wenden

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: standesamt@oelde.de

Kosten

Für eine Erklärung zur Vornamensortierung berechnet das Standesamt Oelde: 30,00 €