Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Ist ein Deutscher im Ausland gestorben so kann der Sterbefall auf Antrag in einem deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Antragsberechtigt sind:
- die Eltern, die Kinder und der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen
- jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann (z.B. Erben)
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die verstorbene Person ihren Wohnsitz zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei Fragen oder zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an: standesamt@oelde.de
Verfahrensablauf
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Nachbeurkundung des Sterbefalls.
Auf Wunsch werden Sterbeurkunden ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- ausländische Sterbeurkunde
- Geburtsurkunde und
- ggf. Eheurkunde der verstorbenen Person bzw. Nachweise über die Auflösung einer Ehe
- Identitätsnachweis der verstorbenen Person
Urkunden aus dem Ausland sind immer im Original mit einer deutschen Übersetzung durch ein in Deutschland anerkanntes Übersetzungsbüro vorzulegen. "Internationale Urkunden" (mehrsprachig) werden i.d.R. ohne Übersetzung anerkannt.
Das Standesamt Oelde kann die Vorlage weitere Unterlagen verlangen.
An Wen Wenden
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: standesamt@oelde.de
Kosten
Für die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland berechnet das Standesamt Oelde: 21,00 €
sowie 10,00 € für die Ausstellung einer Sterbeurkunde.