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Eine Löschungsbewilligung ist die schriftliche Zustimmung der Stadt (oder z.B. einer Bank) an das Grundbuchamt, dass eine Belastung im Grundbuch gelöscht werden soll, wie beispielsweise eine Rückauflassungvormerkung, Grundschuld etc. Sie ist ein notwendiger Nachweis dafür, dass der Berechtigte mit der Aufhebung des Rechts einverstanden ist, damit das Grundbuchamt die Löschung vornehmen kann. 

Kosten

Die Verwaltungsgebühr für Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige 
Erklärungen für das Grundbuch der Stadt Oelde vom 09.07.2025 in der zurzeit gültigen Fassung

 

 Tarif-Nr.

 Gegenstand

 Gebühr

 4.

Löschungsbewilligung

je angefangene halbe Stunde 

 25,-- EUR

Zuständige Stelle