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Hauptzweck des Liegenschaftskatasters ist die Dokumentation des Eigentums an Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster dient hierbei dem räumlichen Nachweis der im Grundbuch geführten Grundstücke. Zuständig für entsprechende Auskünfte oder die Bereitstellung von Unterlagen ist der Kreis Warendorf. https://www.kreis-warendorf.de/unsere-themen/geoinformation-und-kataster

Zuständige Stelle