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Die Grundbucheinsicht bezeichnet die Einsichtnahme in die Eintragungen des Grundbuchs, in dem Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken verzeichnet sind. Sie ist grundsätzlich nur beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) möglich und erfordert ein berechtigtes Interesse. Hier das zuständige Amtsgericht: https://www.ag-beckum.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Grundbuch/index.php

Zuständige Stelle