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Die Stadt Oelde als  Ordnungsbehörde prüft bei einer Einweisung nach PsychKG, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung aufgrund einer psychischen Erkrankung und einer drohenden Gefahr für die eigene oder fremde Gesundheit vorliegen. Sie veranlasst die ärztliche Begutachtungen, um die Diagnose und die Notwendigkeit der Unterbringung festzustellen und entscheidet dann über die Anordnung der Maßnahme.