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Sie möchten sich ins Ausland abmelden?

Dies ist vor Ort im Bürgerbüro oder auch online möglich.

Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Ausreise erfolgen und zwei Wochen nach dem Auszug.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument

Rechtsgrundlagen

  • 17 Bundesmeldegesetz

Kosten

  • gebührenfrei

Zuständige Stelle