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Beurkundung der Geburt eines Kindes

Jede Geburt eines Kindes im Bereich Oelde ist dem Standesamt Oelde anzuzeigen.

Bei der Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, ist der Träger dieser Einrichtung verpflichtet, die Geburt schriftlich anzuzeigen.

In allen anderen Fällen - insbesondere bei Hausgeburten - sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur Anzeige der Geburt verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Jede Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.

Verfahrensablauf

Nach der Anzeige der Geburt eines Kindes und Prüfung der vorgelegten Unterlagen erfolgt die Beurkundung der Geburt.

Das Standesamt erstellt anschließend Geburtsurkunden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes müssen i.d.R. folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • schriftliche Anzeige des Krankenhauses oder der Einrichtung oder
  • mündliche oder schriftliche Anzeige einer zur Anzeige berechtigten Person

bei verheirateten Eltern:

  • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister sowie die Geburtsurkunden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt der Kindseltern nicht aus der Eheurkunde ergeben

bei nicht verheirateten Eltern:

  • von der Kindsmutter:  Geburtsurkunde
  • und falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Nachweis der Vaterschaftsanerkennung (mit Zustimmung der Mutter) und ggf. Sorgeerklärung sowie die Geburtsurkunde des Kindsvaters
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • bei mündlicher Anzeige der Geburt/Hausgeburt: eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Hinweis: 

Die erforderliche Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

Urkunden aus dem Ausland sind immer im Original mit einer deutschen Übersetzung durch ein in Deutschland anerkanntes Übersetzungsbüro vorzulegen. "Internationale Urkunden" (mehrsprachig) werden i.d.R. ohne Übersetzung anerkannt.

Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies erforderlich ist.

Bei Fragen zu folgenden Themen: Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Namensführung Kind  wenden Sie sich bitte an: standesamt@oelde.de

Rechtsgrundlagen

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An Wen Wenden

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: standesamt@oelde.de

Kosten

Die Gebühr für die Beurkundung der Geburt eines Kindes mit Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt 10,00 €. Weitere Urkunden der gleichen Art kosten zusätzlich je 5,00 €.

Urkunden in einem anderen Format oder "internationale Urkunden" kosten 10,00 €, weitere Urkunden der gleichen Art je 5,00 €

Urkunden für die Beantragung von Elterngeld, zur Beantragung von Kindergeld und zur Beantragung von Mutterschaftshilfe (Anmeldung Krankenkasse) werden gebührenfrei ausgestellt.

Zuständige Stelle