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Die Gemeinde hat das Recht, Grundstücke innerhalb des Gemeindegebiets zuerst zu kaufen. Dies soll sicherstellen, dass die Gemeinde die Flächen für öffentliche Zwecke oder die Umsetzung der Planung erhält. Die Antragsstellung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung erfolgt in den meisten Fällen über das Notariat. 

Bearbeitungsdauer

Die Gemeinde hat gemäß § 28 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Vorkaufsrecht ausüben will. 

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht

Kosten

Die Verwaltungsgebühr für das Zeugnis nach § 28 (1) BauGB beträgt gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde vom 11.04.2011 in der zurzeit gültigen Fassung

 

 Tarif-Nr.

 Gegenstand

 Gebühr

 4.

 Vorkaufsrechte nach BauGB

 30,-- EUR

Zuständige Stelle