Vorkaufsrechtsverzichtserklärung
Die Gemeinde hat das Recht, Grundstücke innerhalb des Gemeindegebiets zuerst zu kaufen. Dies soll sicherstellen, dass die Gemeinde die Flächen für öffentliche Zwecke oder die Umsetzung der Planung erhält. Die Antragsstellung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung erfolgt in den meisten Fällen über das Notariat.
Bearbeitungsdauer
Die Gemeinde hat gemäß § 28 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Vorkaufsrecht ausüben will.
Rechtsgrundlagen
§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) Allgemeines Vorkaufsrecht
Kosten
Die Verwaltungsgebühr für das Zeugnis nach § 24 ff. BauGB beträgt gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde vom 09.07.2025 in der zurzeit gültigen Fassung
| Tarif-Nr. | Gegenstand | Gebühr | 
| 4. | Vorkaufsrechte nach BauGB je angefangene halbe Stunde | 25,-- EUR | 
