Anzeige von Ordnungswidrigkeiten
Beobachtete Ordnungswidrigkeiten wie Parkverstöße oder Lärmbelästigungen können bei der Stadt Oelde online gemeldet werden: Anzeige einer Ordnungswidrigkeit.
Es werden nur konkrete, bereits begangene Verstöße mit genauer Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit bearbeitet. Die meldende Person muss ihre Daten angeben und als Zeuge zur Verfügung stehen, da anonyme oder ungenaue Anzeigen nicht berücksichtigt werden.
Bei der Stadt Oelde können Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich des ruhenden Straßenverkehrs (z. B. Parkverstöße) oder anderen Lebensbereichen (z. B. Lärmbelästigungen, illegale Abfallentsorgungen, Beißvorfälle, nicht angeleinte Hunde) angezeigt werden. Dabei können nur konkrete in der Vergangenheit bereits begangene Verstöße sanktioniert werden. Präventive Maßnahmen können im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht durchgesetzt werden.
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit melden wollen, können Sie diese unter folgendem Link anzeigen: Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
Bitte beachten Sie, dass nur diejenige Person eine Anzeige erstatten kann, die die Ordnungswidrigkeit beobachtet bzw. festgestellt hat. Aus der Anzeige müssen die Örtlichkeit, der Tattag sowie die Tatuhrzeit ersichtlich sein. Die Angaben "regelmäßig", "immer" bzw. "jeder Tag" sind zu unbestimmt.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Ordnungswidrigkeitenanzeige als Zeugin oder Zeuge für mögliche gerichtliche Einigungen zur Verfügung stehen müssen und Ihre persönlichen Daten im Rahmen einer Akteneinsichtsname namentlich genannt werden. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.