Unterstützung

  • der Eltern zur ausreichenden Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung gegenüber ihren Kindern
  • von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit und Lebensführung
  • der Kinder und Jugendlichen zum Übergang in familienanaloge und familienersetzende Lebensformen

 

Rechtsgrundlagen

§§ 27 - 37 und § 41 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)