Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

Das Gesetz klassifiziert alle Hunde nach ihrer Größe und auch nach ihrer Rasse.
Es gelten die nachstehenden Klassen. Im Text bedeutet Widerrist  den höchsten Punkt der Rückenwirbel, dessen Höhe am Vorderlauf gemessen wird. 

Kleine Hunde

Hunde unter 40 cm Widerrist und unter 20 kg Gewicht, die nicht nach einer amtstierärztlichen Untersuchung als gefährlich eingestuft sind

Große Hunde

Hunde über 40 cm Widerrist oder über 20 kg Gewicht, die nicht  nach einer amtstierärztlichen Untersuchung als gefährlich eingestuft sind  und die nicht einer erlaubnispflichtigen Rasse angehören

Gefährliche Hunde 

Als gefährlich gelten folgende Hunderassen:

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
In diese Klasse gehören auch Hunde, die unabhängig von ihrer Rasse im Einzelfall nach einer Untersuchung durch den amtlichen Tierarzt als gefährlich eingestuft werden, weil sie zum Beispiel
  • auf Aggression gezüchtet wurden
  • einen Menschen oder ein Tier ohne erkennbaren Grund gebissen haben
  • unkontrolliert andere Tiere gehetzt haben

Hunde bestimmter Rassen


Für Hunde der nachstehend aufgeführten Rassen  wurden, wie für  gefährliche Hunde  infolge der Rassenmerkmale, nochmals besondere Regeln aufgestellt.

Es handelt sich um die Rassen:
  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden


Pflichten für Frauchen und Herrchen

Anmeldung beim Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt

Einen  Antrag zur Erlaubniserteilung  stellen Sie bzw.  nehmen die Anzeige nach dem Landeshundegesetz bitte mit folgenden Formularen vor:

Online-Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse
Online-Anzeige Haltung eines großen Hundes

Hundesteuer

Alle Hunde sind steuerpflichtig, unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht.
Es ist eine Anmeldung beim Steueramt der Stadt Oelde erforderlich.
Die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro der Stadt Oelde vornehmen.

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 4 und 10, 11 Landeshundegesetz (LHundG)

Unterlagen

Anmeldevordruck ist bezüglich der Halterdaten und der Angaben zum Hund auszufüllen.

Beizufügen sind:

  • Nachweis Hundehalter-Haftpflichtversicherung
  • Nachweis Mikrochip
  • Nachweis Sachkunde

zusätzlich bei gefährlichen Hunden bzw. Hunden bestimmter Rassen

  • Antrag auf Haltungserlaubnis
  • Führungszeugnis

Kosten

  • Anmeldung der sogenannten 40/20-Hunde (große Hunde): 25,00 EUR
  • Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde oder bestimmter Rassen: 100,00 EUR
  • Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht: 25,00 EUR