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Elternbeiträge zur Kinderbetreuung
Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung werden gem. § 17 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen vom Fachdienst Jugendamt erhoben. Zu berücksichtigen ist in der Regel das Einkommen beider Elternteile. Bei getrennt lebenden ist nur das Einkommen des Elternteils zu berücksichtigen, bei dem das Kind lebt und des Kindes, das die Tageseinrichtung besucht.
Kosten
Die Höhe der Elternbeiträge finden Sie hier.
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Zur AnmeldungLinks zu externe Verfahren
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Jugendamt
Bahnhofstraße 23
59302 Oelde
Es hilft Ihnen weiter
- Ursula Gang
Tel: 02522 72-512
E-Mail: ursula.gang@oelde.de
Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung werden gem. § 17 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen vom Fachdienst Jugendamt erhoben. Zu berücksichtigen ist in der Regel das Einkommen beider Elternteile. Bei getrennt lebenden ist nur das Einkommen des Elternteils zu berücksichtigen, bei dem das Kind lebt und des Kindes, das die Tageseinrichtung besucht.
Die Höhe der Elternbeiträge finden Sie hier.
https://serviceportal.oelde.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/758/show
Ursula
Gang
Nebenstelle Bahnhofstr. 16