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Abbruch baulicher Anlagen
Sofern die beabsichtigte Beseitigung der Anlage / des Gebäudes nicht nach § 62 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW 2018 genehmigungsfrei ist, ist sie der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Mit der Beseitigung darf nicht vor Ablauf eines Monats begonnen werden, nachdem der Eingang der Anzeige bestätigt worden ist.
Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die in anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden (§ 60 Abs. 2 BauO NRW 2018).
Hier können insbesondere betroffen sein Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die in anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden (§ 60 Abs. 2 BauO NRW 2018).
- Denkmalrecht (Untere Denkmalbehörden bei den Gemeinden/Städten)
- Naturschutz (Kreis Warendorf, Amt für Planung- und Naturschutz, z. B. nistende Vögel)
- Umweltschutz (Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, z. B. Asbest)
- Immissionsschutz (Kreis Warendorf, Bauamt, Abteilung Immissionsschutz, z. B. Staubentwicklung).Weitere Informationen hierzu siehe Flyer "Immissionsschutz auf Baustellen"
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 62 (3) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
Unterlagen
- Anzeige Beseitigung von Anlagen
- Aktueller Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte (§ 2 Abs. 2 BauPrüfVO) -> Katasteramt
- Bestätigung einer/s qualifizierten/n Tragwerksplanerin/s über die Standsicherheit der angebauten Gebäude
- Erhebungsbogen Bautätigkeit Abgang
- Erläuterung Abgang
- Formular A: Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP)
- Formular B: Art für Art Protokoll
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
Ratsstiege 1
59302 Oelde
Es hilft Ihnen weiter
- Michael Jaspert
Tel: 02522 72-404
E-Mail: michael.jaspert@oelde.de
- Thomas Reimer
Sachbearbeitung
Tel: 02522 72-407
E-Mail: thomas.reimer@oelde.de
- Wolfgang Kinzel
Fachdienstleitung
Tel: 02522 72-405
E-Mail: wolfgang.kinzel@oelde.de
- Ursula Schauz
Sachbearbeitung
Tel: 02522 72-406
E-Mail: ursula.schauz@oelde.de
Abbruch baulicher Anlagen
Sofern die beabsichtigte Beseitigung der Anlage / des Gebäudes nicht nach § 62 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW 2018 genehmigungsfrei ist, ist sie der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Mit der Beseitigung darf nicht vor Ablauf eines Monats begonnen werden, nachdem der Eingang der Anzeige bestätigt worden ist.
Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die in anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden (§ 60 Abs. 2 BauO NRW 2018).
Hier können insbesondere betroffen sein Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die in anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden (§ 60 Abs. 2 BauO NRW 2018).
- Denkmalrecht (Untere Denkmalbehörden bei den Gemeinden/Städten)
- Naturschutz (Kreis Warendorf, Amt für Planung- und Naturschutz, z. B. nistende Vögel)
- Umweltschutz (Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, z. B. Asbest)
- Immissionsschutz (Kreis Warendorf, Bauamt, Abteilung Immissionsschutz, z. B. Staubentwicklung).Weitere Informationen hierzu siehe Flyer "Immissionsschutz auf Baustellen"
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 62 (3) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
- Anzeige Beseitigung von Anlagen
- Aktueller Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte (§ 2 Abs. 2 BauPrüfVO) -> Katasteramt
- Bestätigung einer/s qualifizierten/n Tragwerksplanerin/s über die Standsicherheit der angebauten Gebäude
- Erhebungsbogen Bautätigkeit Abgang
- Erläuterung Abgang
- Formular A: Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP)
- Formular B: Art für Art Protokoll
Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
001 Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-429
Fax 02522 72-460
Michael
Jaspert
406 (Erdgeschoss, Rathaus Altbau)
02522 72-404
michael.jaspert@oelde.de
Thomas
Reimer
Sachbearbeitung
406 (Erdgeschoss, Rathaus Altbau)
02522 72-407
thomas.reimer@oelde.de
Wolfgang
Kinzel
Fachdienstleitung
405 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)
02522 72-405
wolfgang.kinzel@oelde.de
Ursula
Schauz
Sachbearbeitung
401 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)
02522 72-406
ursula.schauz@oelde.de