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Nutzungsänderung
Nutzungsänderung
Der Antrag auf Nutzungsänderung ist ein entsprechender Bauantrag, der vor Umsetzung des Vorhabens von der Bauherrin / dem Bauherren bei der Bauordnungsbehörde durch eine bauvorlageberechtigte Person (Architekt/Planer) einzureichen ist.
Der in den vorzulegenden Unterlagen aufgeführte Lageplan darf keinen kleineren Maßstab als 1 : 500 haben, nicht älter als 6 Monate sein und muss von dem zuständigen Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt sein.
Die Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Erst nach erteilter Baugenehmigung darf die Nutzungsänderung durchgeführt werden. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Durchführung der Nutzungsänderung begonnen wurde. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Unterlagen
- Antrag einfache Baugenehmigung
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Vorhaben
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Aktueller Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte (Katasteramt)
- Aktueller Auszug aus der Deutschen Grundkarte Maßstab 1:5.000 (nur bei Vorhaben gem. §§ 34 oder 35 BauGB)
- Bauzeichnungen (Lageplan im Maßstab 1:500, Grundrisse, Schnitt und Ansichten im Maßstab 1:100)
- Angaben zur Kostenermittlung (Rohbau-/Herstellungskosten)
Kosten
Die Baugenehmigungsgebühr bemisst sich nach den Rohbaukosten und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet. Die Gebühr für die Verlängerung der Baugenehmigung bemisst sich nach der Baugenehmigungsgebühr. Die Mindestgebühr beträgt jeweils 50,00 EUR.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
Ratsstiege 1
59302 Oelde
Es hilft Ihnen weiter
- Michael Jaspert
Tel: 02522 72-404
E-Mail: michael.jaspert@oelde.de
- Thomas Reimer
Sachbearbeitung
Tel: 02522 72-407
E-Mail: thomas.reimer@oelde.de
- Wolfgang Kinzel
Fachdienstleitung
Tel: 02522 72-405
E-Mail: wolfgang.kinzel@oelde.de
- Ursula Schauz
Sachbearbeitung
Tel: 02522 72-406
E-Mail: ursula.schauz@oelde.de
Nutzungsänderung
Der Antrag auf Nutzungsänderung ist ein entsprechender Bauantrag, der vor Umsetzung des Vorhabens von der Bauherrin / dem Bauherren bei der Bauordnungsbehörde durch eine bauvorlageberechtigte Person (Architekt/Planer) einzureichen ist.
Der in den vorzulegenden Unterlagen aufgeführte Lageplan darf keinen kleineren Maßstab als 1 : 500 haben, nicht älter als 6 Monate sein und muss von dem zuständigen Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt sein.
Die Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Erst nach erteilter Baugenehmigung darf die Nutzungsänderung durchgeführt werden. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Durchführung der Nutzungsänderung begonnen wurde. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
- Antrag einfache Baugenehmigung
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Vorhaben
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Aktueller Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte (Katasteramt)
- Aktueller Auszug aus der Deutschen Grundkarte Maßstab 1:5.000 (nur bei Vorhaben gem. §§ 34 oder 35 BauGB)
- Bauzeichnungen (Lageplan im Maßstab 1:500, Grundrisse, Schnitt und Ansichten im Maßstab 1:100)
- Angaben zur Kostenermittlung (Rohbau-/Herstellungskosten)
Die Baugenehmigungsgebühr bemisst sich nach den Rohbaukosten und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet. Die Gebühr für die Verlängerung der Baugenehmigung bemisst sich nach der Baugenehmigungsgebühr. Die Mindestgebühr beträgt jeweils 50,00 EUR.
https://serviceportal.oelde.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/872/showMichael
Jaspert
406 (Erdgeschoss, Rathaus Altbau)
Thomas
Reimer
Sachbearbeitung
406 (Erdgeschoss, Rathaus Altbau)
Wolfgang
Kinzel
Fachdienstleitung
405 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)
Ursula
Schauz
Sachbearbeitung
401 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)