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Kanalanschlussbeiträge
Der Fachdienst Bauverwaltung berechnet die Beiträge als Ersatz des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen und setzt sie mittels Beitragsbescheid fest. Gemeinden sind verpflichtet, die auf Grundstücken entstehenden Abwässer zu beseitigen und die hierfür notwendigen Abwasseranlagen herzustellen und zu unterhalten. Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können Gemeinden Beiträge als Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erheben. Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können.
Ortsrecht
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Oelde vom 11.12.2009 in der zur Zeit gültigen Fassung. Beitrags- und Gebührensatzung für die StadtentwässerungRechtsgrundlagen allgemein
Kommunalabgabengesetz KAGKosten
Für die Berechnung und Festsetzung der Kanalanschlussbeiträge werden keine Gebühren erhoben. Für Informationen zum Beitragsrecht, insbes. Bescheinigungen über die Höhe der Beiträge werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde erhoben.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Bauverwaltung
Ratsstiege 1
59302 Oelde
E-Mail: bettina.jathe@oelde.de
Es hilft Ihnen weiter
- Anja Rodenbeck
Tel: 02522 72-438
E-Mail: anja.rodenbeck@oelde.de
- Regina Haferkemper
Sachbearbeitung
Tel: 02522 72-434
E-Mail: regina.haferkemper@oelde.de
Kanalanschlussbeiträge Der Fachdienst Bauverwaltung berechnet die Beiträge als Ersatz des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen und setzt sie mittels Beitragsbescheid fest. Gemeinden sind verpflichtet, die auf Grundstücken entstehenden Abwässer zu beseitigen und die hierfür notwendigen Abwasseranlagen herzustellen und zu unterhalten. Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können Gemeinden Beiträge als Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erheben. Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können.
Ortsrecht
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Oelde vom 11.12.2009 in der zur Zeit gültigen Fassung. Beitrags- und Gebührensatzung für die StadtentwässerungRechtsgrundlagen allgemein
Kommunalabgabengesetz KAG Für die Berechnung und Festsetzung der Kanalanschlussbeiträge werden keine Gebühren erhoben. Für Informationen zum Beitragsrecht, insbes. Bescheinigungen über die Höhe der Beiträge werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde erhoben. Beitrag Kanalanschluss https://serviceportal.oelde.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/815/show Fachdienst Bauverwaltung
001 Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-436
Fax 02522 72-443
Anja
Rodenbeck
435
02522 72-438
anja.rodenbeck@oelde.de
Regina
Haferkemper
Sachbearbeitung
02522 72-434
regina.haferkemper@oelde.de