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Beratung und Unterstützung von Eltern zur Wahrung der Kinderinteressen in strittigen Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren
Nach der Scheidung wird das Sorgerecht von den Eltern gemeinsam ausgeübt. Nur auf der Grundlage einer Antragstellung eines Elternteils auf alleinige elterliche Sorge wird eine richterliche Entscheidung eingeleitet. Bei diesen strittigen Sorgerechtsregelungen wird den Eltern durch das Gericht Beratung zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und des Umgangrechtes angeraten und ggf. das Verfahren ausgesetzt. Das Jugendamt wird vom Gericht beauftragt, die Eltern über Hilfsangebote und Beratungsleistungen zu informieren und bei Bedarf zu unterstützen. Es wird dem Familiengericht eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts zukommen lassen. Bei Bedarf nehmen die MitarbeiterInnen an Familiengerichtsverfahren teil.
Rechtsgrundlagen
§ 50 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Jugendamt
Bahnhofstr. 29
59302 Oelde
Es hilft Ihnen weiter
- Anna-Lisa Wiesweg
Tel: 02522 72-506
E-Mail: anna-lisa.wiesweg@oelde.de
- Josephine Wilk
Tel: 02522 72-501
E-Mail: josephine.wilk@oelde.de
- Alina Müller
Tel: 02522 72-504
E-Mail: alina.mueller@oelde.de
- Malte Lepper
Tel: 02522 72-517
E-Mail: malte.lepper@oelde.de
- Evgenia Domnina
Tel: 02522 72-503
E-Mail: evgenia.domnina@oelde.de
Nach der Scheidung wird das Sorgerecht von den Eltern gemeinsam ausgeübt. Nur auf der Grundlage einer Antragstellung eines Elternteils auf alleinige elterliche Sorge wird eine richterliche Entscheidung eingeleitet. Bei diesen strittigen Sorgerechtsregelungen wird den Eltern durch das Gericht Beratung zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und des Umgangrechtes angeraten und ggf. das Verfahren ausgesetzt. Das Jugendamt wird vom Gericht beauftragt, die Eltern über Hilfsangebote und Beratungsleistungen zu informieren und bei Bedarf zu unterstützen. Es wird dem Familiengericht eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts zukommen lassen. Bei Bedarf nehmen die MitarbeiterInnen an Familiengerichtsverfahren teil.
Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten https://serviceportal.oelde.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/777/show
Anna-Lisa
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Alina
Müller
Malte
Lepper
Evgenia
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