BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Gewässerunterhaltungsgebühr
Durch Änderungen des Landeswassergesetzes NRW wurde die Umlage der Kosten für die Gewässerunterhaltung neu geregelt. Die Stadt Oelde wird aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben anstatt der bisherigen Wasserverbandsgebühr eine neue Gebühr, die Gewässerunterhaltungsgebühr, erheben. Diese künftige Gebühr wird - anders als bisher - von allen Grundstückseigentümern des Oelder Innen- und Außenbereiches zu erheben sein.
Weitere Informationen zur neuen Gebühr finden Sie in der Satzung der Stadt Oelde zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW.
Unterlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Finanzen, Steuern und Abgaben
Ratsstiege 1
59302 Oelde
Es hilft Ihnen weiter
- Natalie Henke
Tel: 02522 72-342
E-Mail: grundbesitzabgaben-steuern@oelde.de
Durch Änderungen des Landeswassergesetzes NRW wurde die Umlage der Kosten für die Gewässerunterhaltung neu geregelt. Die Stadt Oelde wird aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben anstatt der bisherigen Wasserverbandsgebühr eine neue Gebühr, die Gewässerunterhaltungsgebühr, erheben. Diese künftige Gebühr wird - anders als bisher - von allen Grundstückseigentümern des Oelder Innen- und Außenbereiches zu erheben sein.
Weitere Informationen zur neuen Gebühr finden Sie in der Satzung der Stadt Oelde zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW.
Natalie
Henke
321 (Rathaus, 2. Obergeschoss)