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Gaststättenkonzession
Wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (Schankwirtschaft) oder gleichzeitig zubereitete Speisen verabreicht (Speisewirtschaft) und dessen Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist, betreibt ein Gaststättengewerbe.
Zur Ausübung eines solchen Gewerbes ist eine Erlaubnis (Konzession) erforderlich, die schriftlich zu beantragen ist. Es empfiehlt sich, ein persönlichen Termin zu vereinbaren. Bei Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebes kann zunächst eine vorläufige Erlaubnis, befristet auf max. 3 Monate, beantragt werden.
Zur Ausübung eines solchen Gewerbes ist eine Erlaubnis (Konzession) erforderlich, die schriftlich zu beantragen ist. Es empfiehlt sich, ein persönlichen Termin zu vereinbaren. Bei Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebes kann zunächst eine vorläufige Erlaubnis, befristet auf max. 3 Monate, beantragt werden.
Vor Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis wird geprüft, ob der/die Antragsteller/in persönlich zuverlässig ist. Weiter wird geprüft, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Vor Ersterlaubnis für eine Gaststätte muss daher stets der Fachdienst Bauordnung der Stadt Oelde aufgesucht werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 2 Abs. 1 Gaststättengesetz Rechtsgrundlagen allgemein
Unterlagen
- Pachtvertrag
- Grundrisszeichnungen des Gewerbebetriebes
- Lagepläne des Gewerbebetriebes
- Betriebsbeschreibungen der Räume bzw. Flächenberechnung der gewerblichen Räume
- Führungszeugnis des Antragstellers (Belegart O)
- Gewerbezentralregisterauszug des Antragstellers (Belegart 9)
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Gesundheitszeugnis bzw. Unterrichtungsnachweis nach dem Infektionsschutzgesetz
- Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Stadtkasse
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Kosten
Für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 EUR bis 3.500 EUR erhoben. Die Gebühr richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Bearbeitung des Antrages und ist bei Erhalt der Erlaubnis in bar zu entrichten.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt
Ratsstiege 1
59302 Oelde
E-Mail: norbert.tigges@oelde.de
Es hilft Ihnen weiter
- Christian Griesedieck
Tel: 02522 72-236
E-Mail: christian.griesedieck@oelde.de
Gaststättenkonzession
Wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (Schankwirtschaft) oder gleichzeitig zubereitete Speisen verabreicht (Speisewirtschaft) und dessen Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist, betreibt ein Gaststättengewerbe.
Zur Ausübung eines solchen Gewerbes ist eine Erlaubnis (Konzession) erforderlich, die schriftlich zu beantragen ist. Es empfiehlt sich, ein persönlichen Termin zu vereinbaren. Bei Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebes kann zunächst eine vorläufige Erlaubnis, befristet auf max. 3 Monate, beantragt werden.
Zur Ausübung eines solchen Gewerbes ist eine Erlaubnis (Konzession) erforderlich, die schriftlich zu beantragen ist. Es empfiehlt sich, ein persönlichen Termin zu vereinbaren. Bei Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebes kann zunächst eine vorläufige Erlaubnis, befristet auf max. 3 Monate, beantragt werden.
Vor Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis wird geprüft, ob der/die Antragsteller/in persönlich zuverlässig ist. Weiter wird geprüft, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Vor Ersterlaubnis für eine Gaststätte muss daher stets der Fachdienst Bauordnung der Stadt Oelde aufgesucht werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 2 Abs. 1 Gaststättengesetz Rechtsgrundlagen allgemein
- Pachtvertrag
- Grundrisszeichnungen des Gewerbebetriebes
- Lagepläne des Gewerbebetriebes
- Betriebsbeschreibungen der Räume bzw. Flächenberechnung der gewerblichen Räume
- Führungszeugnis des Antragstellers (Belegart O)
- Gewerbezentralregisterauszug des Antragstellers (Belegart 9)
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Gesundheitszeugnis bzw. Unterrichtungsnachweis nach dem Infektionsschutzgesetz
- Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Stadtkasse
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 EUR bis 3.500 EUR erhoben. Die Gebühr richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Bearbeitung des Antrages und ist bei Erhalt der Erlaubnis in bar zu entrichten.
Schankerlaubnis, Erlaubnis zum Führen einer Schank- und Speisewirtschaft https://serviceportal.oelde.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/572/show Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt
001 Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-230
Fax 02522 72-460
Christian
Griesedieck
236 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
02522 72-236
christian.griesedieck@oelde.de