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Schmutzwassergebührenabrechnung
Bei den Entwässerungsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlagen. Die Entwässerungsgebühren werden getrennt für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und für die Einleitung von Regenwasser (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
Die Schmutzwassergebühr beträgt derzeit 2,05 Euro pro m³.
Die Schmutzwassergebühr fällt nicht an, wenn Frischwasser auf einem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten wird und nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt.
Die verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermenge (Abzugsmenge) wird auf Antrag von der zu veranlagenden Schmutzwassermenge abgezogen. Der Nachweis über die Abzugsmenge erfolgt durch eine auf eigene Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende Messeinrichtung, z.B. einen Gartenwasserzähler.
Meldung Ersteinbau/ Wechsel Wasserzähler
Bitte melden Sie den Einbau oder Wechsel Ihres Wasserzählers mit dem Formular "Ersteinbau" beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern der Stadt Oelde an. Legen Sie dem Formular bitte einen Nachweis über den Erwerb, z.B. die Kassenquittung, bei.
Jährliche Meldung des Zählerstands
Für die Berücksichtigung der Abzugsmenge bei der Gebührenberechnung, sind die Zählerstände Ihres Wasserzählers aus eigener Initiative jährlich bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist) zu melden. Bitte melden Sie den Zählerstand mit dem Formular "jährliche Zählerstandmeldung" beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern der Stadt Oelde.
An die jährliche Meldung erinnern wir Sie gerne per E-Mail, die Sie im Rahmen des Newsletters der Stadt Oelde abonnieren können.
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Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Beteiligungen, Steuern
Ratsstiege 1
59302 Oelde
Es hilft Ihnen weiter
- Claudia Tzyschakoff
Sachbearbeitung
Tel: 02522 72-342
E-Mail: claudia.tzyschakoff@oelde.de
- Michael Appl
Sachbearbeitung
Tel: 02522 72-310
E-Mail: michael.appl@oelde.de
Bei den Entwässerungsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlagen. Die Entwässerungsgebühren werden getrennt für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und für die Einleitung von Regenwasser (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
Die Schmutzwassergebühr beträgt derzeit 2,05 Euro pro m³.
Die Schmutzwassergebühr fällt nicht an, wenn Frischwasser auf einem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten wird und nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt.
Die verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermenge (Abzugsmenge) wird auf Antrag von der zu veranlagenden Schmutzwassermenge abgezogen. Der Nachweis über die Abzugsmenge erfolgt durch eine auf eigene Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende Messeinrichtung, z.B. einen Gartenwasserzähler.
Meldung Ersteinbau/ Wechsel Wasserzähler
Bitte melden Sie den Einbau oder Wechsel Ihres Wasserzählers mit dem Formular "Ersteinbau" beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern der Stadt Oelde an. Legen Sie dem Formular bitte einen Nachweis über den Erwerb, z.B. die Kassenquittung, bei.
Jährliche Meldung des Zählerstands
Für die Berücksichtigung der Abzugsmenge bei der Gebührenberechnung, sind die Zählerstände Ihres Wasserzählers aus eigener Initiative jährlich bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist) zu melden. Bitte melden Sie den Zählerstand mit dem Formular "jährliche Zählerstandmeldung" beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern der Stadt Oelde.
An die jährliche Meldung erinnern wir Sie gerne per E-Mail, die Sie im Rahmen des Newsletters der Stadt Oelde abonnieren können.
Formular jährliche Zählerstandsmeldung
Informationsblatt jährliche Zählerstandsmeldung
Gartenbewässerung, Regenauffanganlage, Brunnenanlage, Abwasser https://serviceportal.oelde.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/536/show
Claudia
Tzyschakoff
Sachbearbeitung
321 (Rathaus, 2. Obergeschoss)
Michael
Appl
Sachbearbeitung
322 (Rathaus, 2. Obergeschoss)