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Grundsteuer A + B
Die Festsetzung der Grundsteuer A bzw. B erfolgt jeweils zu Anfang eines Jahres per Bescheid. Ergeben sich im Laufe eines Jahres steuerrechtlich relevante Änderungen, werden die Steuern und Gebühren durch einen Änderungsbescheid angepasst.
Anträge auf Stundung und/oder Ratenzahlung können beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern gestellt werden.
Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf Grundlagenbescheiden des Finanzamtes. Auf die Höhe dieser Besteuerungsgrundlagen hat die Stadt Oelde keinen Einfluss. Etwaige Einwände der Steuerpflichtigen gegen diese Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbescheid) können nur beim Finanzamt vorgetragen werden.
Anträge auf Stundung und/oder Ratenzahlung können beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern gestellt werden.
Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf Grundlagenbescheiden des Finanzamtes. Auf die Höhe dieser Besteuerungsgrundlagen hat die Stadt Oelde keinen Einfluss. Etwaige Einwände der Steuerpflichtigen gegen diese Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbescheid) können nur beim Finanzamt vorgetragen werden.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Beteiligungen, Steuern
Ratsstiege 1
59302 Oelde
Es hilft Ihnen weiter
- Claudia Tzyschakoff
Sachbearbeitung
Tel: 02522 72-342
E-Mail: claudia.tzyschakoff@oelde.de
- Michael Appl
Sachbearbeitung
Tel: 02522 72-310
E-Mail: michael.appl@oelde.de
Grundsteuer A + B Die Festsetzung der Grundsteuer A bzw. B erfolgt jeweils zu Anfang eines Jahres per Bescheid. Ergeben sich im Laufe eines Jahres steuerrechtlich relevante Änderungen, werden die Steuern und Gebühren durch einen Änderungsbescheid angepasst.
Anträge auf Stundung und/oder Ratenzahlung können beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern gestellt werden.
Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf Grundlagenbescheiden des Finanzamtes. Auf die Höhe dieser Besteuerungsgrundlagen hat die Stadt Oelde keinen Einfluss. Etwaige Einwände der Steuerpflichtigen gegen diese Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbescheid) können nur beim Finanzamt vorgetragen werden. https://serviceportal.oelde.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/532/show
Anträge auf Stundung und/oder Ratenzahlung können beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern gestellt werden.
Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf Grundlagenbescheiden des Finanzamtes. Auf die Höhe dieser Besteuerungsgrundlagen hat die Stadt Oelde keinen Einfluss. Etwaige Einwände der Steuerpflichtigen gegen diese Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbescheid) können nur beim Finanzamt vorgetragen werden. https://serviceportal.oelde.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/532/show
Fachdienst Beteiligungen, Steuern
001 Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-308
Fax 02522 72-460
Claudia
Tzyschakoff
Sachbearbeitung
321 (Rathaus, 2. Obergeschoss)
02522 72-342
claudia.tzyschakoff@oelde.de
Michael
Appl
Sachbearbeitung
322 (Rathaus, 2. Obergeschoss)
02522 72-310
michael.appl@oelde.de