BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Grundsteuer A + B
Die Festsetzung der Grundsteuer A bzw. B erfolgt jeweils zu Anfang eines Jahres per Bescheid. Ergeben sich im Laufe eines Jahres steuerrechtlich relevante Änderungen, werden die Steuern und Gebühren durch einen Änderungsbescheid angepasst.
Anträge auf Stundung und/oder Ratenzahlung können beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern gestellt werden.
Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf Grundlagenbescheiden des Finanzamtes. Auf die Höhe dieser Besteuerungsgrundlagen hat die Stadt Oelde keinen Einfluss. Etwaige Einwände der Steuerpflichtigen gegen diese Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbescheid) können nur beim Finanzamt vorgetragen werden.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Finanzen, Steuern und Abgaben
Ratsstiege 1
59302 Oelde
Es hilft Ihnen weiter
- Natalie Henke
Tel: 02522 72-342
E-Mail: grundbesitzabgaben-steuern@oelde.de
- Michael Appl
Sachbearbeitung
Tel: 02522 72-310
E-Mail: grundbesitzabgaben-steuern@oelde.de
Die Festsetzung der Grundsteuer A bzw. B erfolgt jeweils zu Anfang eines Jahres per Bescheid. Ergeben sich im Laufe eines Jahres steuerrechtlich relevante Änderungen, werden die Steuern und Gebühren durch einen Änderungsbescheid angepasst.
Anträge auf Stundung und/oder Ratenzahlung können beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern gestellt werden.
Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf Grundlagenbescheiden des Finanzamtes. Auf die Höhe dieser Besteuerungsgrundlagen hat die Stadt Oelde keinen Einfluss. Etwaige Einwände der Steuerpflichtigen gegen diese Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbescheid) können nur beim Finanzamt vorgetragen werden.
Natalie
Henke
321 (Rathaus, 2. Obergeschoss)
Michael
Appl
Sachbearbeitung
322 (Rathaus, 2. Obergeschoss)