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Spendenbescheinigung
Spender, die gemeinnützige Vereine unterstützen, können diese finanzielle Zuwendung u.U. steuerlich als Sonderausgaben absetzen.
Eine der Voraussetzungen des Spendenabzugs ist die Vorlage einer Spendenbescheinigung, die durch den betreffenden Verein auszustellen ist.
Der Verein, an den gespendet wird, muss folgende Bedingungen erfüllen:
Seit dem 01.01.2000 sind alle Vereine, die ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck verfolgen, berechtigt, Spenden direkt entgegenzunehmen und die entsprechende Spendenbescheinigung auszustellen. Das Durchlaufspendenverfahren ist abgeschafft worden.
Eine der Voraussetzungen des Spendenabzugs ist die Vorlage einer Spendenbescheinigung, die durch den betreffenden Verein auszustellen ist.
Der Verein, an den gespendet wird, muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Ausschließliche und unmittelbare Verfolgung eines gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecks.
- Anerkennung als besonders förderungswürdig.
Seit dem 01.01.2000 sind alle Vereine, die ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck verfolgen, berechtigt, Spenden direkt entgegenzunehmen und die entsprechende Spendenbescheinigung auszustellen. Das Durchlaufspendenverfahren ist abgeschafft worden.
Kosten
keine
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Finanzen, Steuern und Abgaben
Ratsstiege 1
59302 Oelde
Es hilft Ihnen weiter
- Nadine Steinberg
Fachdienstleitung
Tel: 02522 72-307
E-Mail: nadine.steinberg@oelde.de
Spendenbescheinigung Spender, die gemeinnützige Vereine unterstützen, können diese finanzielle Zuwendung u.U. steuerlich als Sonderausgaben absetzen.
Eine der Voraussetzungen des Spendenabzugs ist die Vorlage einer Spendenbescheinigung, die durch den betreffenden Verein auszustellen ist.
Der Verein, an den gespendet wird, muss folgende Bedingungen erfüllen:
Seit dem 01.01.2000 sind alle Vereine, die ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck verfolgen, berechtigt, Spenden direkt entgegenzunehmen und die entsprechende Spendenbescheinigung auszustellen. Das Durchlaufspendenverfahren ist abgeschafft worden. keine Zuwendungsbescheinigung https://serviceportal.oelde.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/530/show
Eine der Voraussetzungen des Spendenabzugs ist die Vorlage einer Spendenbescheinigung, die durch den betreffenden Verein auszustellen ist.
Der Verein, an den gespendet wird, muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Ausschließliche und unmittelbare Verfolgung eines gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecks.
- Anerkennung als besonders förderungswürdig.
Seit dem 01.01.2000 sind alle Vereine, die ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck verfolgen, berechtigt, Spenden direkt entgegenzunehmen und die entsprechende Spendenbescheinigung auszustellen. Das Durchlaufspendenverfahren ist abgeschafft worden. keine Zuwendungsbescheinigung https://serviceportal.oelde.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/530/show
Fachdienst Finanzen, Steuern und Abgaben
001 Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-307
Fax 02522 72-460
Nadine
Steinberg
Fachdienstleitung
303 (Rathaus, 2. Obergeschoss)
02522 72-307
nadine.steinberg@oelde.de