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Gestattungsverträge
Der Fachdienst Bauverwaltung erstellt in Abstimmung mit dem Fachdienst Tiefbau/Umwelt den für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus erforderlichen Gestattungsvertrag zur Nutzung öffentlicher Straßen, Wege u. Plätze im Bereich der Stadt Oelde. Die vertraglichen Bestimmungen erfassen insbesondere folgende Regelungen:
- Zweck der übermäßigen Nutzung
- Dauer der Nutzung
- Umfang der Nutzung (welche Straße, Weg od. Platz)
- Art der Nutzung
- Verkehrssicherungspflichten
- Sicherheitsbürgschaften
Die Notwendigkeit der Nutzung einer Straße, Weg oder Platz über den Allgemeingebrauch hinaus, ist der Stadt Oelde spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. Der Fachdienst Bauverwaltung empfiehlt die Anzeige gem. des beigefügten Vordrucks.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW)
Gemeindeordnung
- Zweck der übermäßigen Nutzung
- Dauer der Nutzung
- Umfang der Nutzung (welche Straße, Weg od. Platz)
- Art der Nutzung
- Verkehrssicherungspflichten
- Sicherheitsbürgschaften
Die Notwendigkeit der Nutzung einer Straße, Weg oder Platz über den Allgemeingebrauch hinaus, ist der Stadt Oelde spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. Der Fachdienst Bauverwaltung empfiehlt die Anzeige gem. des beigefügten Vordrucks.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW)
Gemeindeordnung
Unterlagen
Vertragsausfertigung (wird vom Fachdienst Bauverwaltung erstellt)
Kosten
Für die Erstellung eines Gestattungsvertrages wird eine Bearbeitungsgebühr nach der Dienstanweisung der Stadt Oelde über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben. Die für die Erstellung eines Gutachtens sowie zum Verfahren der Schadenbeseitigung entstehenden Kosten werden durch den Fachdienst Tiefbau/Umwelt ermittelt und im Rahmen des Gestattungsverfahrens an den Vertragsnehmer weitergegeben.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Bauverwaltung
Ratsstiege 1
59302 Oelde
E-Mail: bettina.jathe@oelde.de
Es hilft Ihnen weiter
- Regina Haferkemper
Sachbearbeitung
Tel: 02522 72-434
E-Mail: regina.haferkemper@oelde.de
- Janine Zenker
Tel: 02522 72-438
E-Mail: janine.zenker@oelde.de
Gestattungsverträge Der Fachdienst Bauverwaltung erstellt in Abstimmung mit dem Fachdienst Tiefbau/Umwelt den für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus erforderlichen Gestattungsvertrag zur Nutzung öffentlicher Straßen, Wege u. Plätze im Bereich der Stadt Oelde. Die vertraglichen Bestimmungen erfassen insbesondere folgende Regelungen:
- Zweck der übermäßigen Nutzung
- Dauer der Nutzung
- Umfang der Nutzung (welche Straße, Weg od. Platz)
- Art der Nutzung
- Verkehrssicherungspflichten
- Sicherheitsbürgschaften
Die Notwendigkeit der Nutzung einer Straße, Weg oder Platz über den Allgemeingebrauch hinaus, ist der Stadt Oelde spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. Der Fachdienst Bauverwaltung empfiehlt die Anzeige gem. des beigefügten Vordrucks.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW)
Gemeindeordnung Vertragsausfertigung (wird vom Fachdienst Bauverwaltung erstellt) Für die Erstellung eines Gestattungsvertrages wird eine Bearbeitungsgebühr nach der Dienstanweisung der Stadt Oelde über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben. Die für die Erstellung eines Gutachtens sowie zum Verfahren der Schadenbeseitigung entstehenden Kosten werden durch den Fachdienst Tiefbau/Umwelt ermittelt und im Rahmen des Gestattungsverfahrens an den Vertragsnehmer weitergegeben. Verträge zur Nutzung öffentlicher Straßen, Wege u. Plätze, Straßennutzungsverträge, Sondernutzungsverträge https://serviceportal.oelde.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/831/show
- Zweck der übermäßigen Nutzung
- Dauer der Nutzung
- Umfang der Nutzung (welche Straße, Weg od. Platz)
- Art der Nutzung
- Verkehrssicherungspflichten
- Sicherheitsbürgschaften
Die Notwendigkeit der Nutzung einer Straße, Weg oder Platz über den Allgemeingebrauch hinaus, ist der Stadt Oelde spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. Der Fachdienst Bauverwaltung empfiehlt die Anzeige gem. des beigefügten Vordrucks.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW)
Gemeindeordnung Vertragsausfertigung (wird vom Fachdienst Bauverwaltung erstellt) Für die Erstellung eines Gestattungsvertrages wird eine Bearbeitungsgebühr nach der Dienstanweisung der Stadt Oelde über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben. Die für die Erstellung eines Gutachtens sowie zum Verfahren der Schadenbeseitigung entstehenden Kosten werden durch den Fachdienst Tiefbau/Umwelt ermittelt und im Rahmen des Gestattungsverfahrens an den Vertragsnehmer weitergegeben. Verträge zur Nutzung öffentlicher Straßen, Wege u. Plätze, Straßennutzungsverträge, Sondernutzungsverträge https://serviceportal.oelde.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/831/show
Fachdienst Bauverwaltung
001 Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-436
Fax 02522 72-443
Regina
Haferkemper
Sachbearbeitung
434 (Rathaus, 2. Obergeschoss Altbau)
02522 72-434
regina.haferkemper@oelde.de
Janine
Zenker
435 (Rathaus, 2. Obergeschoss Altbau)
02522 72-438
janine.zenker@oelde.de