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Friedhofsangelegenheiten (Lette)
Der Fachdienst Bauverwaltung ist zuständig für die Bearbeitung aller Friedhofsangelegenheiten des städtischen Friedhofes im Ortsteil Lette. Bestattungen sind aufgrund der Anzeigepflicht unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei den angegebenen Sachbearbeitern anzumelden.
Die Grabstätten werden unterschieden in:
- Reihengrabstätten
- Wahlgrabstätten
- Urnenreihengrabstätten
- Urnenwahlgrabstätten
- Rasenurnengrabfelder
- anonyme Rasenaschengrabfelder
Aschenbeisetzungen ohne Urne: Die Asche wird auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofes durch Verstreuung beigesetzt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat.
Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die Grabmale auf den Grabstätten sind in ihrer Breite und Höhe durch die Friedhofssatzung beschränkt. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.
Ortsrecht
Satzung für den Kommunalfriedhof Oelde-Lette (Friedhofssatzung) vom 25.02.2004sowie Gebührensatzung für den Kommunalfriedhof der Stadt Oelde in Lette vom 08.12.1995 in der zur Zeit gültigen Fassung
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 4 Bestattungsgesetz NRW in der jeweils geltenden Fassung§ 7 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der jeweils geltenden Fassung
§§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) in der jeweils geltenden Fassung
Kosten
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Bauverwaltung
Ratsstiege 1
59302 Oelde
E-Mail: bettina.jathe@oelde.de
Es hilft Ihnen weiter
- Stefanie Schröder
Tel: 02522 72-461
E-Mail: stefanie.schroeder@oelde.de
Der Fachdienst Bauverwaltung ist zuständig für die Bearbeitung aller Friedhofsangelegenheiten des städtischen Friedhofes im Ortsteil Lette. Bestattungen sind aufgrund der Anzeigepflicht unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei den angegebenen Sachbearbeitern anzumelden.
Die Grabstätten werden unterschieden in:
- Reihengrabstätten
- Wahlgrabstätten
- Urnenreihengrabstätten
- Urnenwahlgrabstätten
- Rasenurnengrabfelder
- anonyme Rasenaschengrabfelder
Aschenbeisetzungen ohne Urne: Die Asche wird auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofes durch Verstreuung beigesetzt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat.
Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die Grabmale auf den Grabstätten sind in ihrer Breite und Höhe durch die Friedhofssatzung beschränkt. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.
Ortsrecht
Satzung für den Kommunalfriedhof Oelde-Lette (Friedhofssatzung) vom 25.02.2004sowie Gebührensatzung für den Kommunalfriedhof der Stadt Oelde in Lette vom 08.12.1995 in der zur Zeit gültigen Fassung
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 4 Bestattungsgesetz NRW in der jeweils geltenden Fassung§ 7 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der jeweils geltenden Fassung
§§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) in der jeweils geltenden Fassung Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung für den Kommunalfriedhof der Stadt Oelde in Lette vom 08.12.1995 in der zur Zeit gültigen Fassung. Gebühren für Grabstätten (Lette), Friedhof Lette https://serviceportal.oelde.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/819/show
Stefanie
Schröder
429 (Rathaus, 2. Obergeschoss Altbau)