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Straßenreinigungsgebühr
Die Heranziehung zur Straßenreinigungsgebühr erfolgt aufgrund der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Oelde. Die Gebühr beträgt jährlich je laufendem Meter der Seite des Grundstücks, das durch die zu reinigende Straße erschlossen wird:
-
bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn: 2,61 EUR
-
bei einer zweimaligen wöchentlichen Reinigung der Fußgängerzone "Lange Straße": 7,80 EUR
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Finanzen, Steuern und Abgaben
Ratsstiege 1
59302 Oelde
Es hilft Ihnen weiter
- Michael Appl
Sachbearbeitung
Tel: 02522 72-310
E-Mail: grundbesitzabgaben-steuern@oelde.de
- Ursula Lindner
Tel: 02522 72-415
E-Mail: ursula.lindner@oelde.de
- Natalie Henke
Tel: 02522 72-342
E-Mail: grundbesitzabgaben-steuern@oelde.de
Die Heranziehung zur Straßenreinigungsgebühr erfolgt aufgrund der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Oelde. Die Gebühr beträgt jährlich je laufendem Meter der Seite des Grundstücks, das durch die zu reinigende Straße erschlossen wird:
-
bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn: 2,61 EUR
-
bei einer zweimaligen wöchentlichen Reinigung der Fußgängerzone "Lange Straße": 7,80 EUR
Michael
Appl
Sachbearbeitung
322 (Rathaus, 2. Obergeschoss)
Ursula
Lindner
415 (Rathaus, 1. Obergeschoss Altbau)
Natalie
Henke
321 (Rathaus, 2. Obergeschoss)